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   BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17   

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https://dejure.org/2018,29034
BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17 (https://dejure.org/2018,29034)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 10 C 4.17 (https://dejure.org/2018,29034)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 10 C 4.17 (https://dejure.org/2018,29034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG §§ 1c, 10, 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, §§ 12, 13 Abs. 2; ZErgG § 6; VermG §§ 3c, 4; BGB § 157; WEG § 8
    Abgeltung; Anteilsverkauf; Einzelveräußerung; Privatisierung; Teilung; Unmöglichkeit; Verfügung; Veräußerung; Wohnungseigentum; Zuordnungsvorbehalt; asset deal; kommunaler Restitutionsanspruch; share deal

  • Wolters Kluwer

    Zuordnungsvorbehalte im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 VZOG bei "asset deals" hinsichtlich Zulässigkeit; Erlösauskehr für eine unbebaute Teilfläche eines Grundstücks bei Ausschluss der Restitution

  • rewis.io

    Zulässigkeit von Zuordnungsvorbehalte bei "asset deals" nicht zulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunaler Restitutionsanspruch; Zuordnungsvorbehalt; Unmöglichkeit; Wohnungseigentum; Veräußerung; Abgeltung; Teilung; asset deal; share deal; Privatisierung; Anteilsverkauf; Einzelveräußerung; Verfügung

  • rechtsportal.de

    Zuordnungsvorbehalte im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 VZOG bei "asset deals" hinsichtlich Zulässigkeit; Erlösauskehr für eine unbebaute Teilfläche eines Grundstücks bei Ausschluss der Restitution

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 34.93

    Streitwert - Registerbeschleunigung - Vermögenszuordnung - Rückübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17
    Mit Urteil vom 24. März 1994 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, im Falle der Veräußerung der Geschäftsanteile eines Treuhandunternehmens lasse das Vermögenszuordnungsgesetz Raum für eine privatrechtliche Abrede oder eine öffentlich-rechtliche Unterwerfungserklärung des Inhalts, dass einzelne Vermögensgegenstände einer nachträglichen Rückübertragung als Kommunalvermögen zugänglich bleiben (BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 ).

    Deshalb hat die Rechtsprechung Zuordnungsvorbehalte bisher nur bei Anteilsveräußerungen (share deals) anerkannt, wenn dies zum Verlust der Zuordnungsfähigkeit einzelner Vermögensgegenstände (BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 und vom 29. April 1994 - 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1) oder der Anteile selbst führte (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17
    Mit Urteil vom 29. April 1994 hatte es darüber hinaus geklärt, dass dies auch für solche Vermögensgegenstände gelte, die dem Kommunalisierungsvorbehalt des § 10 VZOG unterliegen (BVerwG, Urteil vom 29. April 1994 - 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ).

    Deshalb hat die Rechtsprechung Zuordnungsvorbehalte bisher nur bei Anteilsveräußerungen (share deals) anerkannt, wenn dies zum Verlust der Zuordnungsfähigkeit einzelner Vermögensgegenstände (BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 und vom 29. April 1994 - 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1) oder der Anteile selbst führte (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08

    Restitution; öffentliche Restitution; Grundstücksrestitution;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen betont, dass der Gesetzgeber Privatisierungen durch Einzelveräußerung restitutionsbelasteter Vermögensgegenstände (asset deals) nicht antasten und das Eigentum der jeweiligen Erwerber ausnahmslos schützen wollte (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2008 - 3 C 4.07 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 17 Rn. 21 ff. und vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 34 Rn. 14 ff.).

    In entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG führt zwar die dauerhafte tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, bestehende Restitutionsansprüche zu erfüllen, zum Erlöschen dieser Ansprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 34 Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17
    Dass Zuordnungsvorbehalte in § 1c VZOG nicht abschließend normiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ), genügt dazu nicht.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17
    Der erkennende Senat kann den Vertrag daher selbst auslegen und dabei die für die Auslegung bedeutsamen tatsächlichen Feststellungen des angegriffenen Urteils verwerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 ).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 4.07

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; kommunales Wohnungsvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen betont, dass der Gesetzgeber Privatisierungen durch Einzelveräußerung restitutionsbelasteter Vermögensgegenstände (asset deals) nicht antasten und das Eigentum der jeweiligen Erwerber ausnahmslos schützen wollte (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2008 - 3 C 4.07 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 17 Rn. 21 ff. und vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 34 Rn. 14 ff.).
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